FAQ

Was ist beim Führerschein mit 17 zu beachten?

Voraussetzungen / Bedingungen

Landläufig "Führerschein mit 17" genannt, die offizielle Bezeichnung heißt aber "Begleitetes Fahren".
Für den Erwerb des Führerscheins mit 17 gelten folgende Regeln:

  • Anmeldung zur theoretischen Ausbildung mit 16 1/2 Jahren
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Regeln nach dem Erwerb des Führerscheins

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren (nicht zwingend auf dem Beifahrersitz)
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5 Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel
  • Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren.
  • Zwei dafür in Frage kommende Begleiter sind bei der Antragstellung zu benennen, es kann also nicht einfach irgend Jemand zur Begleitperson auserkoren werden.
  • Die Fahrschulen bieten Seminare an, um Eltern bzw. Begleitpersonen auf diese Aufgabe vorzubereiten, die Teilnahme daran ist aber nicht verpflichtend.

Zurück zur FAQ-Übersicht